Kosten
Je nachdem, wie Sie versichert sind oder ob Sie selber zahlen, bestehen verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten.
Neben dem nachfolgenden Überblick bespreche ich mit Ihnen gerne alles Weitere nach der Kontaktaufnahme.
Gesetzlich versichert
- Bitte beachten Sie, dass ich derzeit keinen Kassensitz innehabe. Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Gesundheits-/Krankenkassen ist momentan ausschließlich über das Kostenerstattungsverfahren möglich. -
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf Psychotherapie in den anerkannten Richtlinienverfahren. Damit Ihre Gesundheits-/Krankenkasse die Kosten übernimmt, sind eine psychotherapeutische Sprechstunde sowie probatorische Sitzungen notwendig. Innerhalb der Probatorik erfolgt die Antragsstellung an die Gesundheits-/Krankenkasse.
Kostenerstattungsverfahren
Der Bedarf an Psychotherapie übersteigt das derzeitige Angebot von Therapieplätzen, sodass es leider oft zu Absagen gegenüber Patient:innen kommt. Finden Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz, sind die Gesundheits-/Krankenkassen verpflichtet Ihnen eine gleichwertige Behandlung zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit dieser Therapie.
Bis zur Bewilligung des Kostenerstattungsverfahrens tragen Sie die Kosten der Therapie aus organisatorischen Gründen selbst.
Wichtige Dokumente für das Kostenerstattungsverfahren:
- Sie benötigen ein PTV11. Dieses erhalten Sie durch einen Termin (psychotherapeutische Sprechstunde) bei Therapeut:innen mit Kassenzulassung. Auf dem Formular muss angegeben sein, dass eine tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie empfohlen wird und die Therapie zeitnah notwendig ist.
- Der auf dem PTV 11 stehende Dringlichkeitscode für die Terminservicestelle (116117) ist für probatorische Sitzungen gedacht. Notieren Sie sich bitte die Versuche einen Terminüber die Terminservicestelle zu erhalten.
- Ebenfalls notwendig ist eine Auflistung der Absagen durch vertragsärztliche Psychotherapeut:innen. Aus dieser Auflistung muss deutlich werden, dass Sie Termine gemacht haben und mehrfach abgelehnt worden.
Alle weiteren Schritte im Kostenerstattungsverfahren bespreche ich mit Ihnen gerne im direkten Kontakt.
Privat versichert & Beihilfe
Die privaten Gesundheits-/Krankenkassen sowie auch die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der entsprechenden Stelle, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird.
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) abgerechnet. Je nach Abdeckung können Zuzahlungen Ihrerseits anfallen.
Einzelheiten zu Kosten, Zuzahlungen und weitere Infos können wir nach Kontaktaufnahme besprechen.
Selbstzahler:innen
Sie können die Kosten für die Therapie auch gänzlich selber zahlen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Alle weiteren Infos hierzu können wir nach Kontaktaufnahme besprechen.